Compliance

Verhaltenskodex der
Schinko GmbH

Stand 01.09.2021

Verbindliches Regelwerk 

Dieser Verhaltenskodex sowie alle daraus abgeleiteten Regelungen stellen verbindliche Bestimmungen für die Geschäftsführung und alle Führungskräfte und Mitarbeiter:innen der gesamten Schinko GmbH dar und gelten darüber hinaus für alle Personen, die in irgendeiner Form für SCHINKO tätig werden. Unbenommen dessen, spiegelt dieses Regelwerk vorrangig die spezielle Verantwortung der Unternehmensleitung wider, die ihrerseits angehalten ist, die Werte dieses Verhaltenskodex aktiv zu verkörpern und zu kommunizieren. 

Jede Missachtung von Bestimmungen dieses Verhaltenskodex zieht Disziplinarmaßnahmen und möglicherweise weitere rechtliche Schritte nach sich. Weisungen, die eindeutig im Widerspruch zu diesem Kodex stehen, sind nicht bindend und können eine Handlung oder Unterlassung, die einen Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex bedeutet, nicht rechtfertigen. Unsere Mitarbeiter:innen sind angehalten, Zuwiderhandlungen gegen dieses Regelwerk an die Geschäftsleitung zu melden. Bei alledem ist es das erklärte Ziel von SCHINKO null Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex verzeichnen zu müssen. 
Dieser Verhaltenskodex unterliegt – soweit erforderlich – Anpassungen und Ergänzungen.

Datenschutz

Wir bei SCHINKO bekennen uns vorbehaltlos zu den Prinzipien des Datenschutzes und tragen entsprechend Sorge für die Einhaltung der maßgeblichen regulatorischen Bestimmungen. Personenbezogene Daten werden daher nur bei Vorhandensein einer entsprechenden Rechtsgrundlage erhoben, verarbeitet und übermittelt. Unsere technischen und organisatorischen Maßnahmen sind bei alledem strikt an den Grundsätzen des geltenden Datenschutzrechts ausgerichtet. 

Betrugsprävention

Jede Täuschungshandlung gegenüber Geschäftspartner:innen widerspricht unserem Grundsatz von ethisch korrektem und rechtskonformem Verhalten und wird daher unter keinen Umständen toleriert. Alle Mitarbeiter:innen von SCHINKO werden für die besonderen Risiken von betrügerischen Geschäftspraktiken sensibilisiert und sind ferner angehalten, mögliche Betrugsfälle zu melden. 

Sämtliche gemeldeten oder sonst bekannt gewordenen Betrugsfälle werden bei SCHINKO untersucht und ziehen ausnahmslos Disziplinarmaßnahmen gegenüber sämtlichen Beteiligten nach sich. Im Falle behördlicher Untersuchungshandlungen oder sonstiger Maßnahmen gilt bei SCHINKO der Grundsatz der vorbehaltlosen Zusammenarbeit mit den Behörden.

Wertschätzung, Integrität und faire Arbeitsbedingungen

Der Mensch steht bei  SCHINKO immer an erster Stelle; daher haben wir uns ohne Einschränkung den international anerkannten Menschenrechten verpflichtet und akzeptieren keine wie auch immer geartete Missachtung derselben. Im Sinne der gelebten Diversität wird bei SCHINKO herablassendes, belästigendes oder diskriminierendes Verhalten aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung unter keinen Umständen toleriert. Wir sprechen uns auch gegen jede Form der Diskriminierung im Zusammenhang mit Herkunft und Nationalität, Glauben, Weltanschauung, politischer Einstellung und Behinderung aus.

Wir bekennen uns zur Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, zum Recht auf Kollektivverhandlungen, zur Abschaffung aller Formen von Zwangs- und Kinderarbeit (1) sowie zur Beseitigung von Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf. Unter allen Umständen halten wir an der UN-Kinderrechtskonvention sowie an allen mit dieser im Zusammenhang stehenden nationalen und internationalen verbindlichen Vorschriften fest. Darüber hinaus sprechen wir uns ausdrücklich gegen jede Form von schikanösem oder herablassendem Verhalten aufgrund des Geschlechts sowie der sexuellen Orientierung aus.

Jeder unserer Mitarbeiter:innen hat Anspruch auf eine Entlohnung, die ausreicht, um seine Grundbedürfnisse zu befriedigen und ihm darüber hinaus ein angemessenes Einkommen zu sichern. Löhne werden durch SCHINKO stets in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Anforderungen bemessen und ausbezahlt. 

Wir bieten unseren Mitarbeiter:innen ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld, um allen Unfällen und Erkrankungen vorzubeugen, die durch und im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit oder dem Betrieb von Einrichtungen an der Arbeitsstätte verursacht werden könnten. Alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu Arbeitsplatz- und Arbeitssicherheit sowie zum Umweltschutz werden lückenlos eingehalten. Unsere Mitarbeiter:innen sind gehalten, alle Sicherheitsvorschriften strikt zu befolgen und etwaige Mängel unverzüglich zu melden und zu beheben. Die jeweiligen Vorgesetzten trifft hier eine besondere Verantwortung. Überdies unterliegen die Sicherheitsvorschriften einer laufenden Überprüfung der Einhaltung und Wirksamkeit. Unter keinen Umständen akzeptieren wir wie auch immer gelagerte Fälle der Missachtung all dieser für SCHINKO tragenden Grundsätze.

1 In Übereinstimmung mit dem ILO-Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (1973) ist ein Kind definiert als jede Person, die jünger als fünfzehn Jahre ist, es sei denn, das Recht eines Staates sieht ein höheres Alter für die Arbeit oder die Schulpflicht vor; in diesem Fall würde das höhere Alter gelten. Wenn das Mindestalter für die Erwerbstätigkeit gemäß den Ausnahmen für Entwicklungsländer in einem Staat auf vierzehn Jahre festgelegt wird, gilt das niedrigere Alter.

Compliance in der Lieferkette

Anerkennung und Einhaltung der Grundprinzipien dieses Verhaltenskodex durch unsere Geschäftspartner:innen ist uns ein zentrales Anliegen. Entsprechend erwarten wir von unseren Lieferanten, dass sie den Inhalt unseres Verhaltenscodex mittragen. 

Wettbewerbs- und Kartellrecht

SCHINKO überzeugt seit jeher durch Qualität, Innovation und Kund:innenorientierung – Stärken, die nur in einem fairen und geregelten Wettbewerbsumfeld völlig zur Geltung kommen.

Entsprechend haben wir unsere Geschäftstätigkeit in fairem und transparentem Marktverhalten verankert und tolerieren keine Verstöße gegen nationales oder internationales Wettbewerbs- oder Kartellrecht.

Jedes Verhalten, das zu einer Absprache von Preisen oder Geschäftskonditionen, Markt- oder Gebietsaufteilungen, zur Zuweisung von Kund:innen oder zur Abstimmung von Liefer-, Entwicklungs- oder Produktionsstrategien führt oder führen kann, ist bei SCHINKO untersagt. 

Im Übrigen lehnen wir jede Verhaltensweise ab, die unlautere Mittel oder Maßnahmen einsetzt und der Irreführung von Kund:innen oder der Herabwürdigung einer/eines Konkurrentin/Konkurrenten dient.

Geldwäsche Vermeidung

Praktiken der Geldwäsche sind ein globales Phänomen. SCHINKO lehnt entsprechende Praktiken vorbehaltlos ab und prüft sämtliche Geschäftsfälle vor dem Hintergrund allfälliger Geldwäscherisiken. Dies reicht von der Prüfung von Geschäftspartner:innen bis hin zur Kontrolle auffälliger Zahlungsmodalitäten. Geldwäsche sowie damit assoziierte Geschäftspraktiken werden bei SCHINKO nicht toleriert. Als Selbstverständlichkeit verstehen sich damit die Einhaltung aller maßgeblichen nationalen wie internationalen Bestimmungen sowie die uneingeschränkte Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden.

Gesetzestreue

Im Bewusstsein um die möglichen negativen Folgen ist es für SCHINKO eine Selbstverständlichkeit – und damit Teil der gelebten Unternehmensphilosophie –, in Übereinstimmung mit allen geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu handeln. Jede Rechtsverletzung wird von uns daher unter keinen Umständen toleriert. 

Bei Verdacht auf einen Gesetzesverstoß wird SCHINKO bedingungslos mit staatlichen Behörden zusammenarbeiten. 

Alle unsere Mitarbeiter:innen sind verpflichtet, sich über geltende gesetzliche Bestimmungen zu informieren und diese einzuhalten. Zusätzlich ermutigen wir unsere Mitarbeiter:innen, mögliche Regelverstöße zu melden. 

Korruption und Bestechung

Jedes Entgegennehmen oder auch Anbieten von direkten wie indirekten geldwerten Vorteilen stellt ohne jeden Zweifel eine Bedrohung der unvoreingenommenen Willensbildung und damit auch des freien Wettbewerbs dar. Aus guten Gründen sind Korruption und Bestechung daher unrechtmäßig und mit Strafe bedroht.

Wir bei SCHINKO stellen uns klar gegen Korruption und Bestechung und ergreifen alle erforderlichen Maßnahmen, um solchem unethischen, moralisch verwerflichen und risikoträchtigen Verhalten entgegenzutreten.

In Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften ist es allen Mitarbeiter:innen von SCHINKO untersagt, geldwerte Vorteile, die in irgendeiner Art und Weise dazu geeignet sind, geschäftliche Entscheidungen zu beeinflussen, anzunehmen, zu fordern, anzubieten oder zu gewähren. Ausnahmen in Bezug auf Werbegeschenke, Geschenke von geringem Wert (<= 50 Euro wertgesichert) oder andere übliche geschäftliche Gefälligkeiten  sind stets der internen Überprüfung und Genehmigung vorbehalten.

Das Anbieten oder Annehmen von Geld oder unmittelbar geldwerten Vorteilen durch SCHINKO-Mitarbeiter:innen ist in jedem Fall untersagt.

Interessenkonflikte

Jeder Konflikt zwischen den privaten Interessen unserer Mitarbeiter:innen und den geschäftlichen Interessen von SCHINKO stellt eine potenzielle Gefahr für unseren zukünftigen Erfolg dar. Solche Interessenkonflikte sollten daher so weit wie möglich vermieden werden. 

Nebentätigkeiten unserer Mitarbeiter:innen bedürfen daher ohne jede Ausnahme der Zustimmung von SCHINKO. Aktivitäten, die in Konkurrenz zur Geschäftstätigkeit von SCHINKO stehen, werden in keinem Fall akzeptiert. 

Unseren Mitarbeiter:innen ist untersagt, Entscheidungen an den Erhalt persönlicher wirtschaftlicher Vorteile zu knüpfen. Unsere Mitarbeiter:innen dürfen SCHINKO-Ressourcen für private Zwecke nur insoweit nutzen, wie dies durch interne Regelungen bzw. individuelle Vereinbarungen erlaubt ist – darüber hinaus gehende Nutzungen sind untersagt. 

Produktsicherheit, Nachhaltigkeit und Umweltverantwortung

Für unsere Produkte gelten nur die höchsten Qualitäts- und Sicherheitsstandards. Entsprechend haben wir die Leistungsfähigkeit und Güte unserer Produkte laufend im Blick und sehen es als Selbstverständlichkeit, mit unseren Kund:innen im Bereich der Risikoprävention zusammenzuarbeiten. 

Als innovativer Premiumhersteller sind wir uns der Herausforderungen des Klimawandels bewusst und legen Wert auf verantwortungsvolle und effiziente Nutzung von Energie und Umweltschutz. Wirtschaftlichkeit, Energieeffizienz und Nachhaltigkeit sind daher wesentlicher Bestandteil unserer unternehmerischen Tätigkeit. Die Erhaltung unserer natürlichen Umwelt, der sparsame Umgang mit Ressourcen und die Sicherung der Lebensgrundlagen zukünftiger Generationen sind eine grundlegende Maxime, die wir von der Entwicklung über die Produktion bis hin zum Transport unserer Produkte kompromisslos umsetzen.

Unser mittelfristiges Ziel ist, klimaneutral zu agieren und unsere Produkte CO2-neutral herzustellen.  

Umweltschutz ist somit fest in unserer Unternehmensphilosophie verankert, wird von unseren Mitarbeiter:innen respektiert und durch kontinuierliche interne Audits sowie durch unser Prozessoptimierungssystem sichergestellt. Damit wollen wir den Bedürfnissen von heute gerecht werden, ohne die Bedürfnisse künftiger Generationen zu opfern.

Außenwirtschaft und Exportkontrolle

Als international tätige Firma sind wir uns sowohl der Rahmenbedingungen als auch der Risiken des grenzüberschreitenden Handels bewusst. Die Einhaltung aller diesbezüglich relevanten nationalen und internationalen Vorschriften ist für uns daher selbstverständlich.

In allen Geschäftsprozessen – vom Eingang der Kund:innenanfrage bis zur Auslieferung unserer Produkte – halten wir uns an alle Handels- und Exportkontrollvorschriften einschließlich aller anwendbaren Sanktionen und Embargos.

Verantwortungsvolles Marketing

Die Produkte von SCHINKO sprechen für sich. Daher folgend gilt das Prinzip von ethisch korrektem und rechtskonformem Handeln selbstverständlich auch für die Marketingmaßnahmen bei SCHINKO. Das Marketing bei SCHINKO folgt daher den maßgeblichen regulatorischen Bestimmungen. Insbesondere spricht sich SCHINKO gegen jede Form von aggressivem oder täuschendem Marketing aus, denn nur verantwortungsvolles und ehrliches Marketing kann unseren Produkten gerecht werden.

Geheimhaltung und Vertraulichkeit

Know-how ist der Motor unserer Innovationskraft und damit eines unserer wichtigsten Assets. SCHINKO legt daher größten Wert auf den Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie jeder Art von vertraulichen Informationen. In Anbetracht der grundlegenden Bedeutung solcher Informationen sind wir bei SCHINKO dem verantwortungsvollen und vertraulichen Umgang mit diesen verpflichtet – unabhängig davon, ob es sich dabei um unsere eigenen oder die schützenswerten Daten unserer Geschäftspartner:innen handelt.

Steuerkonformität

Internationale Geschäftstätigkeit erfordert natürlich auch ein umfassendes Verständnis in Steuerfragen. Dementsprechend verfolgen wir höchste Maßstäbe im Steuerrecht und lehnen jede Form von Steuerhinterziehung oder -betrug ausnahmslos ab. 

Die Einhaltung steuerrechtlicher Bestimmungen und die uneingeschränkte Zusammenarbeit mit den zuständigen Steuer- und Finanzbehörden versteht sich für SCHINKO als Teil eines ordnungsgemäßen Marktverhaltens.


Meldestelle

Um die dauerhafte und insbesondere nachhaltige Einhaltung der Grundprinzipien dieses Verhaltenskodex sicherzustellen, wurde diese Meldestelle eingerichtet. Diese kann entweder unter compliance@schinko.at oder unter nebenstehendem Meldeformular auf www.compliance.schinko.at erreicht werden und versteht sich als zentrale Adresse für alle Anfragen und Meldungen im Zusammenhang mit Verstößen gegen unseren Verhaltenskodex.

Die Meldung über compliance@schinko.at erfolgt über ein E-Mail-Konto an die zentrale Meldestelle von SCHINKO. Die Meldung über www.compliance.schinko.at ist voll anonymisiert. Nach Befüllung kann diese ohne Angabe von Name oder Absender versendet werden.  Gesendet wird die Meldung an die zentrale  Meldestelle von SCHINKO.

Die zentrale Meldestelle von SCHINKO wird alle Meldungen zeitnah bearbeiten. In der zentralen Meldestelle gilt das 6-Augen-Prinzip. Alle eingehenden Meldungen werden von 3 Personen gemeinsam begutachtet und bewertet, und in Abstimmung mit der Geschäftsführung werden zeitnah entsprechende Maßnahmen gesetzt.

Die zentrale Meldestelle berichtet monatlich an die Geschäftsführung von SCHINKO über Anzahl, Art und Inhalt der Meldungen und die gesetzten Maßnahmen. Die zentrale Meldestelle gibt zeitnah Feedback über die gesetzten Maßnahmen an die meldende Person. Ein entsprechendes Feedback an die meldenden Personen ist nur dann möglich, wenn die Meldung nicht anonym erfolgt. 

Wir bei SCHINKO verstehen eine Meldung an die zentrale Meldestelle über die Nichteinhaltung der Regeln unsers Verhaltenskodex als Aufgabe jeder/jedes Mitarbeiterin/Mitarbeiters und als Zugeständnis an die Ehrlichkeit und Korrektheit gegenüber dem Unternehmen.

Hier können Sie optional Ihre E-Mail-Adresse hinterlegen, wenn sie Rückfragen zulassen oder eine Antwort erhalten möchten. Für eine anonyme Meldung lassen Sie das Feld einfach leer.